Beschädigtes Paket

Der Versand von Paketen ist eine praktische und häufig genutzte Methode, um Güter und Geschenke zu verschicken. Doch manchmal kann es passieren, dass Pakete auf dem Versandweg beschädigt werden. Das kann eine frustrierende Erfahrung sein, besonders wenn es sich um wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände handelt.

Mein Paket wurde beschädigt - und nun?

Folgende Schritte, die können Sie einleiten, wenn Ihre Paketsendung beschädigt ankommt:

  1. Dokumentation der Schäden: Sobald Sie feststellen, dass Ihr Paket beschädigt ist, ist es wichtig, die Schäden zu dokumentieren. Machen Sie (bzw. der Empfänger) Fotos von der äußeren Verpackung sowie von den beschädigten Inhalten. Diese Beweise werden wichtig sein, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen müssen. Bewahren Sie die Außen- und Innenverpackung am besten gut auf!

  2. Kontaktieren Sie den Versanddienst: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Versanddienst auf, bei dem Sie das Paket versendet haben. Melden Sie den Schaden und geben Sie alle relevanten Informationen zur Sendung an. Der Transportdienstleister wird einen Schadensbericht erstellen und den Fall untersuchen.

  3. Prüfen Sie Ihre Versicherung: Wenn Sie eine gesonderte Versicherung für Ihre Paketsendung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob diese auch Schäden während des Transports abdeckt. Informieren Sie sich über die Bedingungen Ihrer Versicherung und setzen Sie sich gegebenenfalls mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung.

  4. Erhalten Sie eine Schadensersatzleistung: Basierend auf den von Ihnen vorgelegten Beweisen und dem Schadensbericht des Versanddienstes können Sie Anspruch auf eine Schadensersatzleistung haben. Dies kann eine Erstattung des Warenwerts oder eine Reparatur der beschädigten Artikel umfassen.

  5. Erwägen Sie rechtliche Schritte: In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere wenn der Schaden erheblich ist und der Versanddienst nicht kooperativ ist. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und angemessene Entschädigung zu erhalten.

Ich erhalte von dem Transportdienstleister keine Antwort mehr.

Schreiben Sie das Versandunternehmen per Post, E-Mail oder Telefax an und setzen Sie eine Frist von etwa zwei bis drei Wochen. Verlangen Sie bis zu diesem Datum eine Erstattung des vollständigen Schadens und geben Sie Ihre Bankverbindung an.

Ich bekomme den Schaden nicht oder nicht vollständig erstattet.

Paket-Anwalt.de ist auf beschädigte Paketsendungen spezialisiert. Wir machen Ihre Entschädigungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Versanddienstleister geltend - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.