Allgemeine Mandatsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Bürgler (im Folgenden: Rechtsanwalt) und dem Auftraggeber (im Folgenden: Mandant) über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten. Regelungen eines gegebenenfalls zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrages gehen diesen Bedingungen vor. Die Mandatsbedingungen gelten, sofern der Mandant Unternehmer ist, auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. AUFTRAGSERTEILUNG

(1) Eine Auftragserteilung durch den Mandanten kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Das Mandat kommt erst durch eine Annahme des Rechtsanwalts zustande. Diese Annahme kann durch schriftliche oder mündliche Annahmeerklärung oder durch sonstige Erklärung, durch die der Wille, den erteilten Auftrag annehmen zu wollen, erkennbar wird, erklärt werden.

(2) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten festgelegt und begrenzt.

(3) Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten schriftlichen oder mündlichen Auftrag erhalten und angenommen hat.

(4) Die Ablehnung des Angebots zur Mandatierung behält sich der Rechtsanwalt insbesondere für den Fall vor, dass der Mandant seine für die Mandatsbearbeitung erforderlichen persönlichen Daten und/oder die zur Vermeidung von Kollisionen erforderlichen Angaben der persönlichen Daten des Gegners nicht mitteilt und/oder erforderliche Unterlagen nicht bereitstellt. Zu den erforderlichen persönlichen Daten zählen Vor- und Nachname, die vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Mandanten.

 

3. WIDERRUFSRECHT UND WIDERRUFSBELEHRUNG

- Widerrufsbelehrung -

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:

 

Widerrufsrecht

Erfolgt die Vertragserklärung ausschließlich mittels Fernkommunikationsmittel, also Kommunikationsmitteln, die zur Anbahnung oder zum Abschluss des Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste, so kann der Mandant die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BÜRGLER, Klinkerberg 2, 86152 Augsburg, Telefax: 0821 / 208 319 58, E-Mail: info@burgler.law

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

 

 

Muster-Widerrufsformular

An:

BÜRGLER

Klinkerberg 2

86152 Augsburg

Tel.: +49 (0) 821 208 319 57

Fax: + 49 (0) 821 208 319 58

E-Mail: info@burgler.law

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

 

Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

4. MANDATSVERHÄLTNIS

(1) Gegenstand der Beauftragung des Rechtsanwalts ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

(2) Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte die ausländische Rechtsfragen betreffen nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird hierüber ein gesonderter Auftrag erteilt. Der Rechtsanwalt wird mit vom Mandant benannten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der BRAO, RVG und der BORA durchgeführt.

(3) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, im Rahmen der Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist der Rechtsanwalt berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Mandanten beziehen und welche einer von mehreren Mandanten vornimmt oder welche von dem Rechtsanwalt gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen die übrigen Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, so kann das Mandat unter Beibehaltung des Honoraranspruches niedergelegt werden. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen durch den Rechtsanwalt sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

 

5. LEISTUNGSÄNDERUNG

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern der Rechtsanwalt dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, der fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich der Rechtsanwalt mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Zielsetzung ab, wobei der Rechtsanwalt berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn der Rechtsanwalt den Umständen nach annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.

 

(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Rechtsanwalts oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung. Soweit nichts anderes vereinbart ist und damit für den Mandanten keine unmittelbaren Nachteile verbunden sind, führt der Rechtsanwalt in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung ihre Tätigkeit unter Wahrung der Interessen des Mandanten im ursprünglichen Umfang fort.

 

6. URHEBERRECHTLICHER SCHUTZ

An den von dem Rechtsanwalt erstellten Schriftstücken, Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhält der Mandant erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches Nutzungsrecht. Bis zur vollständigen Bezahlung ist deren Nutzung nur auf Widerruf gestattet.

 

7. SCHWEIGEPFLICHT/DATENSCHUTZ

(1) Der Rechtsanwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für sämtliche Mitarbeiter des Rechtsanwalts und von dem Rechtsanwalt beauftragte Dritte. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte kann im Rahmen der Auftragsabwicklung z.B. zur Abwicklung von Zahlungen oder Überprüfung durch den Steuerberater erforderlich sein. Diese Dritte sind dazu verpflichtet, die von uns erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke des Services und der Geschäftsabwicklung in unserem Auftrag zu verwenden.

(2) Der Rechtsanwalt darf insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Adressänderungen sind mitzuteilen, da es andernfalls zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen können.

(3) Der Rechtsanwalt ist befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übersenden, es sei denn, aus den Umständen ist eine Gefährdung der Interessen des Mandanten unmittelbar erkennbar oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt.

(4) Der Rechtsanwalt macht darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden ist.

(5) Der Rechtsanwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Rechtsanwalts verwiesen, die unter https://www.buergler.eu/datenschutz abgerufen werden kann.

 

8. HAFTUNG

Der Rechtsanwalt haftet dem Mandanten für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 250.000.- Euro beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung sowie für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Auf Verlangen und Kosten des Mandanten kann im Einzelfall eine weitergehende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

 

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES MANDANTEN

Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggf. auf Verlangen des Rechtsanwalts schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Änderungen seiner Postanschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sind dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen.

 

19. GEBÜHREN UND AUSLAGEN

(1) Für alle Aufträge ist der Rechtsanwalt berechtigt, von dem Mandanten die entstanden Gebühren und Auslagen zu verlangen.

(2) Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung sowie nach dem jeweiligen Gegenstandswert (§ 49 b BRAO), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Honorarvereinbarung) getroffen wird. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Rechtsanwalt neben der Honorarforderung Anspruch auf Erstattung der Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (§ 9 RVG).

(3) Bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten erster Instanz hat der Mandant auch im Obsiegensfall keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren sowie auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis durch den Gegner (vgl. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG).

(4) Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Auf Honorarforderungen des Rechtsanwalts sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Zahlungsanweisungen sowie Schecks und Wechsel werden nur unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen und gelten nur dann als Erfüllung des Zahlungsanspruchs, wenn der Betrag eingelöst wird und dem Rechtsanwalt uneingeschränkt zur Verfügung steht.

(5) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

12. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG

Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung, wenn der Rechtsanwalt für sie in derselben Angelegenheit tätig wird.

 

13. KÜNDIGUNG UND ABRECHNUNG NOCH NICHT IN RECHNUNG GESTELLTER LEISTUNGEN

(1) Ist nichts anderes vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.

(2) Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.

(3) Der Rechtsanwalt ist berechtigt, bei Verzug des Mandanten mit der Zahlung fälliger Honorarrechnungen insbesondere Vorschussrechnungen, die Bearbeitung des Mandats einzustellen bzw. das Mandat ruhen zu lassen. Verweigert der Mandant ernsthaft und endgültig die Zahlung der offenen Honorarrechnung ist der Rechtsanwalt berechtigt, das Mandat niederzulegen.

 

14. AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN

(1) Nach § 50 BRAO endet die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter dem Rechtsanwalt aus Anlass der Auftragsdurchführung überlassen hat fünf Jahre nach Beendigung des Mandates. Der Rechtsanwalt schuldet keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse erfolgen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

(2) Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

 

15. RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

(1) Auftraggeber des Rechtsanwalts ist der Mandant. Auch im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung besteht daher der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unmittelbar gegenüber dem Mandanten (Auftraggeber). Dem Mandanten ist bekannt, dass er selbst für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts haftet, falls eine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung nicht erfolgt.

(2) Die Einholung der Deckungszusage und die Abrechnung des Erstattungsanspruchs mit der Rechtsschutzversicherung obliegt in der Regel dem Mandanten als Versicherungsnehmer selbst. Die Beauftragung des Rechtsanwalts mit diesen Tätigkeiten löst zusätzliche Vergütungsansprüche aus, die von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht ersetzt werden. Eine Gewähr für die Erteilung einer etwaigen beantragten Deckungszusage durch die Versicherung übernimmt der Rechtsanwalt ausdrücklich nicht.

(3) Soweit der Mandant die Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit durch den Rechtsanwalt vom vorherigen Vorliegen der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung abhängig machen möchte, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Rechtsanwalt berechtigt, die vereinbarte Tätigkeit unabhängig von der ausstehenden Stellungnahme der Rechtsschutzversicherung unverzüglich aufzunehmen und die Deckungszusage einzuholen. Ist streitig, ob eine Beauftragung des Rechtsanwalts zur vorherigen Einholung der Deckungszusage vom Mandant erteilt worden ist, trifft die Beweislast hierfür den Mandanten.

(4) Soweit der Mandant vor einem Tätigwerden durch den Rechtsanwalt in der Hauptsache die erstmalige Einholung der Deckungszusage durch den Rechtsanwalt in einem gesonderten Verfahrensschritt wünscht und soweit er im Falle der Ablehnung einer beantragten Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt mit seiner weiteren Vertretung gegenüber der Rechtsschutzversicherung beauftragt, ist diese Interessenvertretung des Mandanten durch den Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsschutzversicherung vergütungspflichtig. Dieser Vergütungsanspruch entsteht zusätzlich zu dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus der Hauptsache.

(5) Dem Rechtsanwalt steht es frei, die Vergütung der Tätigkeit unmittelbar mit dem Mandanten vorzunehmen oder bei erfolgter Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung mit dieser abzurechnen.

 

 

16. SICHERUNGSABTRETUNG VON MANDANTENANSPRÜCHEN UND VERRECHNUNG VON ANSPRÜCHEN

(1) Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an den Rechtsanwalt in Höhe der Honorarforderung und Auslagen sicherungshalber ab mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Der Rechtsanwalt wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

(2) Der Rechtsanwalt ist befugt, Erstattungsbeiträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit diese nicht zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind.

 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das zuständige Gericht am Sitz des Rechtsanwalts, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmung wird durch eine angemessene Regelung ersetzt, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

(4) Änderungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform.