Gestohlener Paketinhalt

Es ist eine enttäuschende und ärgerliche Situation: Ihr Paket kommt an, aber beim Öffnen stellen Sie oder der Empfänger fest, dass der Inhalt gestohlen wurde und das Paket leer ist. Der Diebstahl von Paketinhalten während des Versands ist leider eine Realität, mit der viele Menschen konfrontiert sind.

Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, wenn Ihre Paketsendung leer ankommt:

  1. Sofortige Dokumentation: Machen Sie sofort Fotos von der äußeren Verpackung des Pakets sowie von dem leeren Inneren. Diese Fotos dienen als Beweismittel für den Diebstahl und können bei der Einreichung eines Schadensersatzanspruchs hilfreich sein. Notieren Sie sich außerdem den Namen und die Anschrift von Zeugen.

  2. Melden Sie den Diebstahl: Kontaktieren Sie umgehend den Versanddienst und melden Sie den Diebstahl. Geben Sie alle relevanten Informationen zur Sendung an und fordern Sie eine Untersuchung des Vorfalls an. Je schneller Sie den Diebstahl melden, desto besser sind Ihre Chancen, eine Lösung zu finden. Gegebenenfalls kann auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung bei der nächsten Polizeidienststelle hilfreich sein.

  3. Überprüfen Sie Ihre Versicherung: Prüfen Sie, ob Sie eine Versicherung für Ihre Paketsendung abgeschlossen haben und ob diese auch Diebstähle abdeckt. Informieren Sie sich über die Bedingungen Ihrer Versicherung und setzen Sie sich gegebenenfalls mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

  4. Beantragen Sie eine Erstattung: Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung des Versanddienstes können Sie Anspruch auf eine Erstattung des Warenwerts oder anderweitige Entschädigung haben. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Beweise vorlegen, um Ihren Anspruch zu unterstützen.

  5. Erwägen Sie rechtliche Schritte: Wenn der Diebstahl nicht angemessen behandelt wird oder Sie keine zufriedenstellende Entschädigung erhalten, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Ich erhalte von dem Transportdienstleister keine Antwort mehr.

Schreiben Sie das Versandunternehmen per Post, E-Mail oder Telefax an und setzen Sie eine Frist von etwa zwei bis drei Wochen. Verlangen Sie bis zu diesem Datum eine Erstattung des vollständigen Schadens und geben Sie Ihre Bankverbindung an.

Ich bekomme den Schaden nicht oder nicht vollständig erstattet.

Paket-Anwalt.de ist auf beschädigte Paketsendungen spezialisiert. Wir machen Ihre Entschädigungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Versanddienstleister geltend - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.